Balkonkraftwerk-Frust

Lisa Bergmann, umweltbewusste Mieterin

Möchte mit Balkonkraftwerk Stromkosten senken, scheitert an Vermieter und Nachbarn.

Motivation
Umweltbewusstsein, Kosteneinsparung
Hindernis
Vermieter verweigert Zustimmung
Wohnsituation
Mehrfamilienhaus, Mietwohnung

Balkonkraftwerk-Ärger?

Lisa wollte mit einem Balkonkraftwerk grünen Strom erzeugen, doch ihr Vermieter blockiert. Wir zeigen, wie Sie Ihre Rechte als Mieter durchsetzen und Konflikte vermeiden.

Einschätzung: Handlungsbedarf!

Der Traum vom Solarstrom

Lisa Bergmann ist eine junge, umweltbewusste Mieterin in einem Mehrfamilienhaus. Als sie von Balkonkraftwerken hört, ist sie sofort begeistert. Die Idee, eigenen Strom zu erzeugen und gleichzeitig die Umwelt zu schonen, gefällt ihr. Sie recherchiert, vergleicht Angebote und entscheidet sich für ein passendes Modell. Voller Tatendrang informiert sie ihren Vermieter, Herrn Müller, über ihr Vorhaben und bittet um Erlaubnis zur Installation. Doch Herr Müller reagiert ablehnend. Er befürchtet optische Beeinträchtigungen und komplizierte Genehmigungsverfahren. Lisa ist frustriert.

Darf der Vermieter das einfach verbieten?

Nicht unbedingt. Seit kurzem ist das Anbringen von Balkonkraftwerken im Mietrecht vereinfacht worden. Das bedeutet aber nicht, dass der Vermieter gar nichts mehr zu sagen hat. Er kann weiterhin auf gestalterische Aspekte achten oder Bedenken bezüglich der Sicherheit äußern. Wichtig ist, das Gespräch zu suchen und Kompromisse zu finden.

Der Konflikt eskaliert

Lisa gibt nicht auf. Sie informiert sich über ihre Rechte als Mieter und sucht erneut das Gespräch mit Herrn Müller. Sie bietet an, das Balkonkraftwerk so anzubringen, dass es kaum sichtbar ist und alle Sicherheitsstandards erfüllt werden. Doch Herr Müller bleibt stur. Er argumentiert, dass er als Eigentümer des Hauses das Recht habe, solche Veränderungen zu untersagen. Auch die Nachbarn sind skeptisch. Einige befürchten Blendeffekte durch die Solarmodule, andere haben Angst vor möglichen Schäden am Gebäude. Lisa fühlt sich hilflos und unverstanden.

Dein Fall ist anders gelagert?

Nicht jede Situation passt in ein Schema. Unser Energie-Assistent kennt dieses Szenario und kann auf Abweichungen eingehen.

Was, wenn sich der Vermieter querstellt?

Das ist leider ein häufiges Problem. Als Mieter haben Sie zwar das Recht, ein Balkonkraftwerk anzubringen, aber der Vermieter muss zustimmen. Verweigert er die Zustimmung unbegründet, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Allerdings ist das oft mit Stress und Kosten verbunden. Eine gütliche Einigung ist meist der bessere Weg.

Die rechtlichen Hürden

Lisa recherchiert weiter und stößt auf das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Sie erfährt, dass jedes Balkonkraftwerk dort angemeldet werden muss. Auch die Regeln für Steckersolargeräte wurden vereinfacht, so darf die Wechselrichter-Leistung inzwischen 800 Watt betragen. Trotzdem bleiben viele Fragen offen. Darf sie den erzeugten Strom mit ihren Nachbarn teilen? Was passiert, wenn das Balkonkraftwerk mehr Strom erzeugt, als sie selbst verbrauchen kann? Und wie sieht es mit der Haftung aus, falls etwas passiert?

Muss ich mein Balkonkraftwerk wirklich anmelden?

Ja, die Registrierung im Marktstammdatenregister ist Pflicht. Das dient der Netzstabilität und der Transparenz. Die Anmeldung ist in der Regel unkompliziert online möglich. Und keine Sorge: Durch das Solarpaket I sind die Regeln einfacher geworden, die maximale Einspeiseleistung wurde erhöht.

Der Weg zur Einigung

Lisa beschließt, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sie wendet sich an eine Energieberatungsstelle, die ihr bei der Klärung der rechtlichen Fragen und der Kommunikation mit dem Vermieter hilft. Gemeinsam entwickeln sie ein Konzept, das die Bedenken von Herrn Müller berücksichtigt und gleichzeitig Lisas Wunsch nach eigenem Solarstrom erfüllt. Sie schlagen vor, ein kleineres Balkonkraftwerk zu installieren, das optisch unauffällig ist und keine Gefahr für das Gebäude darstellt. Außerdem bieten sie an, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die eventuelle Schäden abdeckt.

Unsicher bei der Umsetzung?

Die Schritte sind klar, aber du weißt nicht, wo anfangen? Der Assistent begleitet dich durch den Prozess.

Kompromiss gefunden

Letztendlich lenkt Herr Müller ein und stimmt der Installation des Balkonkraftwerks zu. Lisa ist überglücklich. Sie kann nun endlich ihren eigenen Strom erzeugen und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Auch die Nachbarn sind beruhigt, nachdem die Energieberatungsstelle ihre Fragen beantwortet hat. Die Investition in das Balkonkraftwerk wird sich voraussichtlich in wenigen Jahren amortisieren und Lisa spart jährlich zwischen 50 und 150 Euro Stromkosten.

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