Rückwärtslaufender Zähler
Hat ein Balkonkraftwerk installiert und bemerkt, dass der Stromzähler rückwärts läuft.
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- Angst vor Strafen wegen falscher Anmeldung
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Der Zähler dreht zurück!
Lisa hat ein Balkonkraftwerk installiert. Doch dann der Schock: Der Stromzähler läuft rückwärts. Was nun? Keine Panik, meist ist es nur eine Frage der korrekten Anmeldung.
Der Traum vom eigenen Strom
Lisa ist Mieterin in einem Mehrfamilienhaus. Um etwas für die Umwelt zu tun und die Stromrechnung zu senken, hat sie sich ein Balkonkraftwerk zugelegt. Die Installation war kinderleicht, und die ersten Sonnenstrahlen lieferten prompt Strom. Stolz beobachtete Lisa, wie ihr kleiner Beitrag zur Energiewende funktionierte. Doch dann, beim Kontrollblick auf den Stromzähler, der Schock: Die Zahlen liefen rückwärts!
Ist das überhaupt erlaubt?
Ein rückwärtslaufender Stromzähler ist generell nicht erlaubt, da er den tatsächlichen Stromverbrauch verfälscht. Moderne digitale Zähler blockieren das Rückwärtslaufen in der Regel. Ältere, analoge Zähler können jedoch tatsächlich rückwärtslaufen, wenn mehr Strom erzeugt als verbraucht wird. Das Problem ist aber lösbar, wenn das Balkonkraftwerk korrekt angemeldet ist.
Die böse Überraschung
Lisa war verunsichert. Hatte sie etwas falsch gemacht? War ihr Balkonkraftwerk etwa illegal? Die Angst vor einer Strafe wuchs. Sie hatte zwar gelesen, dass Balkonkraftwerke angemeldet werden müssen, aber war sich nicht sicher, ob sie alle Schritte korrekt durchgeführt hatte. War die Anmeldung beim Netzbetreiber wirklich erfolgt? Und hatte sie das Balkonkraftwerk auch im Marktstammdatenregister registriert?
Dein Fall ist anders gelagert?
Nicht jede Situation passt in ein Schema. Unser Energie-Assistent kennt dieses Szenario und kann auf Abweichungen eingehen.
Was passiert, wenn ich es einfach ignoriere?
Das ist keine gute Idee. Ein nicht korrekt angemeldetes Balkonkraftwerk kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Im schlimmsten Fall drohen sogar Bußgelder. Außerdem kann der Netzbetreiber den Anschluss des Balkonkraftwerks untersagen, wenn es nicht den technischen Vorschriften entspricht. Daher ist es wichtig, das Problem aktiv anzugehen.
Die Anmeldung ist das A und O
Lisa recherchierte im Internet und fand heraus, dass die Anmeldung eines Balkonkraftwerks in zwei Schritten erfolgt: Zuerst beim Netzbetreiber und dann im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Sie überprüfte ihre Unterlagen und stellte fest, dass sie zwar den Netzbetreiber informiert hatte, die Registrierung im MaStR aber vergessen hatte. Hier lag also das Problem!
Muss ich jetzt den alten Zähler austauschen lassen?
Das hängt von deinem Netzbetreiber ab. In vielen Fällen wird bei der Anmeldung eines Balkonkraftwerks ein Zählertausch auf einen modernen, digitalen Zähler notwendig, der das Rückwärtslaufen verhindert. Dieser Zähler misst sowohl den Bezug als auch die Einspeisung von Strom. Sprich am besten mit deinem Netzbetreiber, um die nächsten Schritte zu klären.
Schritt für Schritt zur Legalität
Lisa atmete tief durch und ging die Sache systematisch an. Zuerst registrierte sie ihr Balkonkraftwerk umgehend im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Danach kontaktierte sie ihren Netzbetreiber und schilderte die Situation. Dieser bestätigte, dass ein Zählertausch erforderlich sei. Ein paar Tage später kam ein Techniker und installierte einen neuen, modernen Stromzähler. Nun war alles in Ordnung, und Lisa konnte ihren Solarstrom beruhigt genießen.
Unsicher bei der Umsetzung?
Die Schritte sind klar, aber du weißt nicht, wo anfangen? Der Assistent begleitet dich durch den Prozess.
Alles im grünen Bereich
Ein rückwärtslaufender Stromzähler ist kein Weltuntergang, solange das Balkonkraftwerk korrekt angemeldet ist. Die Registrierung im Marktstammdatenregister und die Klärung mit dem Netzbetreiber sind entscheidend. Lisa hat es geschafft, ihr Balkonkraftwerk zu legalisieren und kann nun beruhigt ihren eigenen Strom produzieren.