Wärmepumpen-Nutzer

Stefan, der Umsteiger

Hat vor 2 Jahren auf Wärmepumpe umgestellt, aber den Stromtarif vergessen.

Anlage
Wärmepumpe
Tarif
Grundversorgung
Ersparnis
bis zu 600€/Jahr

Wärmepumpe + Grundtarif?

Viele Wärmepumpen-Besitzer zahlen unnötig hohe Strompreise in der Grundversorgung. Ein Tarifwechsel und die Anmeldung nach §14a EnWG bringen bis zu 600€ Ersparnis pro Jahr.

Einschätzung: Handeln ist angesagt!

Die Ausgangslage

Stefan freute sich über seine neue Wärmepumpe. Endlich unabhängig von Öl und Gas! Vor zwei Jahren hatte er die alte Ölheizung gegen eine moderne Wärmepumpe tauschen lassen. Der Installateur hatte alles erledigt, inklusive der Anmeldung beim lokalen Energieversorger. Dachte er zumindest. Was Stefan nicht wusste: Er landete automatisch im Grundversorgungstarif – dem teuersten Tarif, den es gibt.

Hätte der Installateur nicht einen günstigeren Tarif anbieten müssen?

Theoretisch ja, aber die meisten Installateure konzentrieren sich auf die Installation selbst. Die Tarifauswahl ist oft Sache des Kunden. Und da Stefan sich nicht weiter darum gekümmert hat, blieb er unbemerkt in der Grundversorgung hängen.

Die böse Überraschung

Die erste Jahresabrechnung war ein Schock. Der Stromverbrauch war zwar erwartungsgemäß gestiegen, aber die Kosten waren enorm. Stefan zahlte fast doppelt so viel wie seine Nachbarn mit Wärmepumpe. Erst ein Anruf bei einem befreundeten Energieberater brachte die bittere Wahrheit ans Licht: Er war immer noch im viel zu teuren Grundtarif.

Dein Fall ist anders gelagert?

Nicht jede Situation passt in ein Schema. Unser Energie-Assistent kennt dieses Szenario und kann auf Abweichungen eingehen.

Ist die Grundversorgung nicht gerade für solche Fälle gedacht?

Die Grundversorgung ist ein Auffangnetz für alle. Sie garantiert, dass jeder mit Strom versorgt wird. Aber sie ist eben auch teuer, weil die Anbieter hier keine Anreize haben, günstige Preise anzubieten. Sie kalkulieren mit einem gewissen Komfortzuschlag für die Bequemlichkeit.

Das Sparpotenzial

Stefan recherchierte und fand heraus: Ein Wechsel zu einem speziellen Wärmepumpentarif kann die Stromkosten deutlich senken. Diese Tarife sind oft günstiger, weil die Anbieter mit einem höheren Verbrauch kalkulieren können. Und weil Wärmepumpen planbare Lasten darstellen, profitieren viele Nutzer zusätzlich von den Möglichkeiten des §14a EnWG.

Was bedeutet §14a EnWG?

§14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ermöglicht es Netzbetreibern, den Strombezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen zu reduzieren oder zu unterbrechen, um das Netz zu stabilisieren. Im Gegenzug erhalten die Betreiber eine Reduzierung der Netzentgelte. Diese Reduzierung kann entweder pauschal erfolgen (ca. 110-190€/Jahr) oder als prozentualer Rabatt auf die Netzentgelte.

Der Weg zur Ersparnis

Stefan kündigte seinen Grundversorgungstarif. Weil die Grundversorgung ein Auffangnetz ist, beträgt die Kündigungsfrist nur zwei Wochen. Parallel suchte er nach einem passenden Wärmepumpentarif und meldete seine Wärmepumpe beim Netzbetreiber nach §14a EnWG an. Das Formular dafür fand er auf der Website des Netzbetreibers. Nach wenigen Wochen war alles erledigt und Stefan konnte sich über deutlich niedrigere Stromkosten freuen.

Unsicher bei der Umsetzung?

Die Schritte sind klar, aber du weißt nicht, wo anfangen? Der Assistent begleitet dich durch den Prozess.

Deutliche Entlastung

Durch den Tarifwechsel und die Anmeldung nach §14a EnWG spart Stefan jetzt bis zu 600€ pro Jahr. Ein einfacher Schritt mit großer Wirkung! Und das Beste: Er muss sich jetzt keine Sorgen mehr über steigende Energiekosten machen.

Wie geht es weiter?

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