Vergesslicher Mieter
Balkonkraftwerk gekauft und montiert, aber die Anmeldung vergessen.
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- Regulatorik
- Nicht angemeldet
- Motivation
- Strom sparen
Ups, vergessen!
Marco hat ein Balkonkraftwerk installiert, aber die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister schlichtweg vergessen. Jetzt drohen Konsequenzen.
Die spontane Entscheidung
Marco ist Mieter in einer kleinen Wohnung mit SĂŒdbalkon. Als er im Baumarkt ein gĂŒnstiges Balkonkraftwerk sah, zögerte er nicht lange. "Super, um ein bisschen Strom zu sparen und die Umwelt zu schonen", dachte er sich. Gesagt, getan: Das Mini-PV-System war schnell montiert und lieferte fleiĂig Strom ins heimische Netz. Marco freute sich ĂŒber die ersten gesparten Euros â ohne sich einen Kopf ĂŒber FormalitĂ€ten zu machen.
Muss man so ein kleines Kraftwerk wirklich anmelden?
Ja, unbedingt! Auch wenn es sich nur um ein kleines Balkonkraftwerk handelt, ist die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister (MaStR) Pflicht. Das dient der NetzstabilitÀt und der Transparenz im Energiemarkt.
Das böse Erwachen
Einige Monate spĂ€ter, beim Plausch mit dem Nachbarn, fiel das Wort "Marktstammdatenregister". Marco wurde stutzig. Er hatte von all dem nichts gewusst. Eine kurze Recherche im Internet brachte die bittere Wahrheit ans Licht: Sein Balkonkraftwerk war illegal in Betrieb! Ihm schwante Ăbles: BuĂgelder, Nachzahlungen, vielleicht sogar der RĂŒckbau der Anlage?
Dein Fall ist anders gelagert?
Nicht jede Situation passt in ein Schema. Unser Energie-Assistent kennt dieses Szenario und kann auf Abweichungen eingehen.
Droht mir jetzt eine hohe Strafe?
Das hĂ€ngt davon ab, wie lange das Balkonkraftwerk schon ohne Anmeldung lĂ€uft und wie kulant der Netzbetreiber ist. Im schlimmsten Fall drohen BuĂgelder. Viel wahrscheinlicher ist, dass der Netzbetreiber die Nachmeldung fordert und gegebenenfalls den Anschluss sperrt, bis die FormalitĂ€ten erledigt sind.
Die Faktenlage
Marco recherchierte weiter und fand heraus, dass seit Mai 2024 vereinfachte Regeln gelten. Die Bagatellgrenze fĂŒr die Einspeiseleistung wurde auf 800 Watt erhöht. Das war gut, denn sein Wechselrichter leistete 600 Watt. Trotzdem: An der Anmeldepflicht fĂŒhrte kein Weg vorbei. Ihm wurde klar: Das VersĂ€umnis musste schnellstmöglich behoben werden.
Kann ich das nicht einfach ignorieren?
Davon ist dringend abzuraten! Der Betrieb eines nicht angemeldeten Balkonkraftwerks ist kein Kavaliersdelikt. Im Schadensfall, beispielsweise durch einen Fehler in der Anlage, kann es sogar versicherungsrechtliche Probleme geben. AuĂerdem riskierst du, dass der Netzbetreiber die Anlage stilllegt.
Die schnelle Nachmeldung
Marco nahm sich vor, die Sache sofort in die Hand zu nehmen. Zuerst suchte er auf der Webseite seines Netzbetreibers nach dem Anmeldeformular fĂŒr Balkonkraftwerke. Das AusfĂŒllen war unkompliziert. Dann registrierte er die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Auch das ging online und war in wenigen Minuten erledigt. Er atmete erleichtert auf.
Unsicher bei der Umsetzung?
Die Schritte sind klar, aber du weiĂt nicht, wo anfangen? Der Assistent begleitet dich durch den Prozess.
Alles im Lot!
Marco hat sein VersĂ€umnis behoben und sein Balkonkraftwerk ordnungsgemÀà angemeldet. Er kann nun beruhigt den selbst erzeugten Strom nutzen und die Umwelt schonen. Die kleine Panne hat ihn gelehrt, dass auch bei vermeintlich einfachen Dingen die FormalitĂ€ten nicht zu kurz kommen dĂŒrfen.