Anmeldung vergessen
Hat ein Balkonkraftwerk installiert, aber die Anmeldung versäumt.
- Kenntnis
- Lückenhaft
- Risikobereitschaft
- Eher gering
- Handlungsdruck
- Mittel
Ups, vergessen!
Das Balkonkraftwerk läuft, aber die Anmeldung beim Netzbetreiber wurde vergessen. Was sind die Folgen und wie lässt sich das Problem beheben?
Der unbemerkte Fehler
Tobias freute sich über sein neues Balkonkraftwerk. Endlich unabhängiger vom Stromanbieter! Er installierte es selbst, steckte den Stecker in die Dose und sah zufrieden zu, wie die ersten Kilowattstunden produziert wurden. Was Tobias nicht wusste: Mit der Inbetriebnahme begann auch seine Pflicht, das Kraftwerk beim Netzbetreiber anzumelden. Er hatte sich zwar informiert, aber die Anmeldung schlichtweg vergessen. Einige Wochen später, als er mit seinem Nachbarn über dessen neue PV-Anlage sprach, fiel das Wort "MaStR". Tobias wurde stutzig.
Hätte der Händler nicht darauf hinweisen müssen?
Viele Händler weisen auf die Anmeldepflicht hin, aber die Verantwortung liegt letztendlich beim Betreiber des Balkonkraftwerks. Es ist wie beim Autofahren: Auch wenn der Händler nicht explizit auf die Straßenverkehrsordnung hinweist, müssen Sie sich daran halten.
Die drohenden Konsequenzen
Tobias recherchierte und fand heraus: Ein nicht angemeldetes Balkonkraftwerk ist kein Kavaliersdelikt. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder. Noch unangenehmer: Der Netzbetreiber könnte die Anlage stilllegen, weil er keine Informationen über die Einspeisung hat. Auch versicherungstechnisch kann es Probleme geben, wenn die Anlage nicht ordnungsgemäß gemeldet ist. Tobias war alarmiert. Ihm war klar, dass er schnell handeln musste.
Dein Fall ist anders gelagert?
Nicht jede Situation passt in ein Schema. Unser Energie-Assistent kennt dieses Szenario und kann auf Abweichungen eingehen.
Kann der Strom einfach abgestellt werden?
Theoretisch ja. Wenn der Netzbetreiber von einer nicht angemeldeten Anlage erfährt, wird er sich mit Ihnen in Verbindung setzen und die Nachmeldung fordern. Ignorieren Sie diese Aufforderung, kann er die Anlage vom Netz nehmen. Das ist zwar der Worst Case, aber nicht ausgeschlossen.
Die gute Nachricht
Die gute Nachricht: Tobias ist nicht allein. Vielen Betreibern von Balkonkraftwerken geht es wie ihm. Und: Eine nachträgliche Anmeldung ist in der Regel problemlos möglich. Wichtig ist, dass er jetzt aktiv wird und die Versäumnis behebt. Die meisten Netzbetreiber bieten auf ihren Webseiten Formulare für die Anmeldung von Mini-Solaranlagen an. Auch im Marktstammdatenregister (MaStR) muss das Balkonkraftwerk eingetragen werden.
Ist das Anmelden kompliziert?
Nein, die Anmeldung ist in der Regel unkompliziert. Die Netzbetreiber haben den Prozess mittlerweile vereinfacht. Wichtig ist, dass Sie alle notwendigen Daten bereithalten: Technische Daten des Wechselrichters, Standort der Anlage und Ihre persönlichen Daten.
Die Schritte zur Nachmeldung
Tobias nahm sich vor, die Sache sofort zu erledigen. Er suchte auf der Webseite seines Netzbetreibers nach dem entsprechenden Formular und füllte es aus. Parallel dazu registrierte er sein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister. Das klingt komplizierter als es ist. Innerhalb weniger Tage erhielt er die Bestätigung vom Netzbetreiber. Erleichtert lehnte er sich zurück. Die Sache war erledigt.
Unsicher bei der Umsetzung?
Die Schritte sind klar, aber du weißt nicht, wo anfangen? Der Assistent begleitet dich durch den Prozess.
Erledigt!
Tobias hat sein Balkonkraftwerk erfolgreich nachgemeldet und ist nun auf der sicheren Seite. Das Beispiel zeigt: Auch kleine Fehler können große Konsequenzen haben. Aber mit ein wenig Eigeninitiative lassen sich diese in der Regel schnell beheben.